Geht der „Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen 2020“ auch an die Lebenshilfe Oberhausen?
09. Juli 2020 Der Sozialminister des Landes NRW Karl-Josef Laumann wird im Herbst den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 verleihen. Die Jury hat aus der Vielzahl der Bewerbungen 25 Projekte nominiert. Die 8 Preise werden in verschiedenen Kategorien und im diesjährigen Schwerpunktthema „Teilhabe durch Digitalisierung“ verliehen. Um genau dieses Thema haben sich die Fachhochschule für das Rechtswesen (FHR) mit Sitz in Bad Münstereifel und die Lebenshilfe Oberhausen beworben. Der Grund dafür ist die gemeinsame Arbeit von Dozenten und Studierenden der FKR sowie der Lebenshilfe Oberhausen zu „Justiz in Leichter Sprache“, einem bundesweit einzigartigen Projekt.
Die Lebenshilfe Oberhausen engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, denen das Lesen und Verstehen von Texten schwerfällt. Über 8 Millionen Menschen haben bundesweit Probleme zum Beispiel mit Fremd- und Fachworten, langen und umständlichen Sätzen. Seit dem 15. April 2020 wird das „Büro für Leichte Sprache an Rhein und Ruhr“ der Lebenshilfe Oberhausen bei „Leben im Pott“ von der Aktion Mensch für 5 Jahre gefördert. Übersetzer und Prüfer arbeiten hier gemeinsam, um alle Arten von Texten gemäß professioneller Regeln leicht verständlich zu machen.
Im Jahr 2018 wurde in dem nominierten Projekt begonnen, die Texte der Internet-Seiten aller 139 Amts- und 19 Landgerichte in NRW in Leichte Sprache gemeinsam zu übersetzten und anschließend zu prüfen. Dort werden nun Abläufe wie Beratungshilfe und Insolvenzverfahren erklärt. Es gibt ein „Rechts-Wörter-Buch“, in dem Begriffe wie „Mandant“ und „Zeuge“ in Leichter Sprache beschrieben sind. Es finden sich aber auch ganz praktische Hinweise, z.B. zur Eingangskontrolle an den Gerichten.
Am 5.7.2019 gab Justizminister Biesenbach in Bad Münstereifel offiziell die Internet-Seiten der Gerichte in Leichter Sprache frei. Von der Lebenshilfe Oberhausen waren die Leiterin des Büros für Leichte Sprache Stephanie Franken sowie die beiden Prüfer Leo-Pyta-Greca und Kaan Tahtaci dabei. Seitdem wird die Internet-Seite in Leichter Sprache von vielen Menschen mit und ohne Behinderung genutzt.
In der letzten Woche konnte sich nun die Lebenshilfe Oberhausen e.V. zusammen mit der FHR über die Nachricht aus dem Sozialministerium freuen: „Wir sind nominiert!
Die Jury des Inklusionspreises begründet die Nominierung wie folgt: „Das Projekt ist vollständig für alle Dienststellen der Justiz im Land NRW umgesetzt. Zusätzlich ist Gebärdensprache eingesetzt. Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landes mit oder ohne Handicap kann nun diese Seiten nutzen. Es ist nicht regional eingeschränkt. Es erfolgt nun die Weitergabe an andere Bundesländer, was zu erheblichen Synergieeffekten führt.“ Auch der Dozent der FHR Justizrat Thomas Schmidt freut sich über die Nominierung: „Das allein ist ja schon mal ein toller Erfolg – aus 144 Bewerbern ausgewählt für die letzten 25 für 8 Preise. Das wird doch sehr spannend für unser Projekt „Leichte Sprache in der Justiz“.
Die Lebenshilfe Oberhausen e.V. erhielt bereits 2015 mit dem Vorläuferprojekt „Wohnen im Pott“ den Inklusionspreis in der Kategorie „Selbständigkeit und selbstbestimmte Lebensführung“. Somit ist die zweite Nominierung eine weitere große Wertschätzung für die Arbeit von „Leben im Pott“, die die Lebenshilfe Oberhausen nun erfährt.

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