Palliative Versorgung
Sicherstellen einer hospizlich-palliativen Begleitung wie im Wohn- und Teilhabegesetz gesetzlich verankert.
- Vorhalten zweier ausgebildeter Palliativfachkräfte
- Erfassen der Wünsche zum Lebensende in Form des mutmaßlichen Willens oder durch eine selbst verfasste Willensäußerung
- Gute Zusammenarbeit mit dem Palliativnetzwerk Oberhausen sowie Teilnahme an den Netzwerktreffen
- Durchführen von palliativ-ethische Fallbesprechungen
- Beratung von An- und Zugehörigen
- Trauerbegleitung sowie inklusive Projekte zum Thema Trauer
- Bedarfsgerechte Schulungen für Menschen mit Behinderung, Angehörige und Angestellte
Dies steht in allen Häusern zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an.