Persönliches Budget
Die Lebenshilfe Oberhausen e.V. findet das Persönliche Budget sehr wichtig. Sie hat aber auch erkannt, dass Menschen mit geistiger Behinderung/ Lernschwierigkeiten und auch deren Angehörigen oftmals gute Unterstützung und Begleitung brauchen, damit das Persönliche Budget gut genutzt werden kann.
Folgende Fragen sind dabei besonders wichtig:
- Was ist das Persönliche Budget genau?
- Wie kann das Persönliche Budget helfen, meine Situation zu verbessern?
- Welche Vor- und Nachteile hat das Persönliche Budget für mich?
- Wie kann ich ein Persönliches Budget beantragen und was muss ich dafür tun?
- Brauche ich Unterstützung, um ein Persönliches Budget nutzen zu können?
Was ist das Persönliche Budget?
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Es ist in § 29 Sozialgesetzbuch (SGB) IX und in der Budgetverordnung (BudgetVO) festgelegt. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf eine Leistung haben, anstatt einer Sachleistung eine Geldleistung zu erhalten. So können Menschen mit Behinderung selber entscheiden, welcher Dienst und welche Person eine Hilfe erbringen soll, da sie selber als „Kunde“ den Auftrag erteilen, die Unterstützung bezahlen können.
Mit dem Persönlichen Budget können somit neue Wege der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, z. B. neue Wohnformen, ermöglicht werden.
Das Persönliche Budget muss bei einer Behörde beantragt werden. Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich an dem Bedarf, den ein Mensch mit Behinderung hat. Sie soll aber im Regelfall die Kosten einer Sachleistung nicht übersteigen. Es muss zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Leistungsträger eine Zielvereinbarung geschlossen werden.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Jeder Mensch mit Behinderung, beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter, kann das Persönliche Budget beantragen. Dabei ist das Alter und die Schwere der Behinderung egal.
Welche Leistungen kann man über das Persönliche Budget erhalten?
Viele Menschen mit Behinderung und fast alle Menschen mit geistiger Behinderung erhalten Unterstützung im Rahmen der Sozialgesetzbücher. Diese Leistungen können sie auch in Form des Persönlichen Budgets erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Betreuungskosten beim Wohnen, in der Schule und bei der Arbeit
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. Unterstützung in Freizeit und Bildung)
- Maßnahmen der Pflegeversicherung
- Fördermaßnahmen
Das Persönliche Budget wird somit für einen ganz bestimmten Zweck (für ein Ziel) bezahlt. Daher hat die Lebenshilfe Oberhausen e.V. eine neue Beratungsstelle eingerichtet, die für Ihre Fragen und bei Unterstützungswünschen zur Verfügung steht.
Weitere Infos finden Sie z. B. unter:
Kontakt

Lebenshilfe Oberhausen e. V.
Persönliches Budget
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46047 Oberhausen
Telefon 0208 99528111
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