Kurz vor Weihnachten war es wieder wie in jedem Jahr soweit... weiter lesen

In Schulen wird auf Distanzunterricht umgestellt, der Pandemiebetrieb in den Kindertagesstätten wird weiter eingeschränkt, der Lockdown wird bis zum 31.01.21 verlängert.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH?
Weiterhin wird es kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen geben. Die Teilhabe an Arbeit soll weiterhin ermöglicht werden, soweit die Gegebenheiten vor Ort dies zulassen.
Der Regelbetrieb für alle gilt damit weiter. Lediglich bei einem regionalen, entsprechendem Infektionsgeschehen, könnte es durch entsprechende Regelungen des Gesundheits- und Ordnungsamtes Einschränkungen bis hin zu lokalen Teilbetriebsschließungen geben.
Da sich aber viele Mitarbeiter*innen / Beschäftigte und Angehörige verständlicherweise Sorgen machen, sich auf dem Weg zur Werkstatt oder in der Werkstatt selbst anstecken zu können und Kontakte weiter beschränkt werden sollten, hat der Landschaftsverband entschieden, die Gestaltung der Teilhabemöglichkeit stärker in das Ermessen der Mitarbeiter*innen und der Werkstatt zu stellen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
Teilhabe am Arbeitsleben in den besonderen Wohnformen
In Absprache mit den jeweiligen Sozialen Diensten in den Werkstattstandorten, werden wir für jede/n Mitarbeiter*in das entsprechende Teilhabeangebot entwickeln. Besondere Absprachen werden wir zudem mit den besonderen Wohnformen treffen um dort Arbeitsangebote vorzuhalten und zu begleiten.
Das heißt, dass Mitarbeiter*innen nicht zwingend in der Werkstatt präsent sein müssen. Somit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter*innen zur Werkstatt kommen können, aber eben nicht müssen!
Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass diese Regelung entsprechend für den Berufsbildungsbereich gelten wird. Hierzu gab es allerdings bislang noch keine weitergehenden Informationen der zuständigen Kostenträger.
Kurz vor Weihnachten hat der Corona-Virus vor dem Egon-Berchter-Haus leider nicht haltgemacht.
Die Quarantäne für das Egon-Berchter-Haus konnte zwischenzeitlich aufgehoben werden. Leider gilt dies aber noch nicht für alle Bewohner*innen des Hauses. Bei einigen steht noch ein hoffentlich letzter PCR-Test aus.
Leider musste zwischenzeitlich aber eine Quarantäne für das Erika-Krebs-Haus ausgesprochen werden. Hier wurden 2 Bewohner*innen und zwei Angestellte positiv getestet.
Auch bei der Lebenshilfe haben die langersehnten Impfungen begonnen. Am 02.Januar war es im Herbert-Bruckmann-Haus soweit. In der 3. Kalenderwoche sollen die Impfungen auch in den übrigen Einrichtungen der besonderen Wohnformen durchgeführt werden. Leider können wir noch nicht 100%-ig sagen, an welchem Tag die Impfungen durchgeführt werden. Sobald wir dies wissen, werden wir umgehend die betroffenen Bewohner*innen, Angestellten und Angehörige / gesetzl. Betreuer*innen informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass an Tagen der Impfung keine Besuche durchgeführt werden können.
Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung können wir Ihnen nicht abnehmen. Da die Impfung aber einen wichtigen Schritt in der Pandemie-Bekämpfung darstellt, appellieren wir an Sie, Ihre Zustimmung zur aus unserer Sicht lebensrettenden Impfung zu erteilen und sich auch selbst impfen zu lassen, sobald die Möglichkeit dazu besteht.
Bei Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen in unseren Häusern zur Verfügung.
Bitte halten Sie die Regeln der jeweils aktuellen Besucherkonzepte ein. Ihre Ansprechpartner in den besonderen Wohnformen informieren Sie zu den jeweiligen Vorgaben des Landes und der WTG-Behörde, die hierin umgesetzt werden.
Hier wird der von uns unterstützte dringende Apell der Landesregierung aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich selber betreuen. Unsere Kindertagesstätte Schatzkiste bleibt aber grundsätzlich geöffnet. Landesweit wird der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Der eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.21.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle, der eventuell zumindest für wirtschaftliche Entlastung sorgen kann: Mit den Beschlüssen vom 05.01.21 wurden auch zusätzliche Kinderkrankentage beschlossen. Bundeseinheitlich soll geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt und entsprechend dem Apell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.
In allen Schulformen wird spätestens ab Mittwoch den 13.01.21 grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen Unterricht als Distanzunterricht durchgeführt und somit der Präsenzunterricht bis zum 31.01.21 ausgesetzt. Bei besonderen Bedarfen existiert die Möglichkeit in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen die Schulbegleitung auch außerhalb des Schulortes eingeschränkt fortzuführen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern bei den Offenen Hilfen auf. >
Seien Sie versichert, dass wir nach wie vor alles tun, um den größtmöglichen Schutz in unseren Einrichtungen zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie uns mit der Einhaltung der AHA-Regeln in unseren Einrichtungen:
• Abstand
• Hygiene
• Alltagsmaske
und und bleiben Sie gesund!
Unsere Hotline ist weiter für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0208 674435 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) breitet sich in Deutschland aus. Viele Menschen haben Fragen. Wir informieren in Einfacher Sprache, sammeln wichtige Links und geben unsere Empfehlungen weiter.
Hier finden Sie den Leitfaden und weitere Informationen in „leichter Sprache“
Gerne möchten wir Sie zuverlässig und möglichst aktuell über alle Entscheidungen und Maßnahmen der Lebenshilfe Oberhausen und insbesondere der Behörden im Zusammenhang mit dem Corona Virus informieren.
Leider kommen wir den rasanten Entwicklungen nicht immer so aktuell nach, wie wir uns das wünschen würden. Wir bitten Sie daher, sich neben unserer Homepage auch auf den Seiten des Robert Koch Instituts (www.rki.de) oder der Stadt Oberhausen (www.oberhausen.de) zu informieren.
Die Stadt Oberhausen bietet ebenfalls ein Bürgertelefon an das Sie unter der
Rufnummer 0208 825-7777 erreichen.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Scheuen Sie sich nicht uns auch per Mail zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Besuchen Sie unseren Gute-Dinge-Shop: www.lebenshilfe-shop.de
Alle angebotenen Produkte in diesem Online-Shop werden in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefertigt. Durch den Kauf dieser Artikel helfen Sie, solche Arbeitsplätze zu fördern, an denen Menschen eine sinnvolle Beschäftigung finden. Wir wünschen mit allen Produkten viel Freude.
Die Lebenshilfe freut sich auf Menschen, die sich sozial engagieren möchten (Monatliches Taschengeld, Kindergeldanspruch bleibt bestehen, Bescheinigung zur Anerkennung für das Studium, Bescheinigung zur Anrechnung beim Erwerb der Hochschulreife, Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, ein qualifiziertes Zeugnis, spannende Erfahrungen, ein dickes Plus in Deinem Lebenslauf).
Weitere Informationen findest du hier >>
Zum 1. Januar 2020 werden die größten Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz vollzogen. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/checkliste-zum-bundes-teilhabe-gesetzKontakt:
Telefon: 0208 674435
E-Mail: bthg@lebenshilfe-oberhausen.de
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