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Werkstattrat

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Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter:innen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates. Wenn die Werkstattleitung eine Änderung vornehmen möchte, dann muss der Werkstattrat zustimmen.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt.

Kontakt

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Carsten Nolte
Vorsitzender
Werkstattrat der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH
Sterkrader Venn 2
46145 Oberhausen
Stefan Münnich
Vertrauensperson

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