Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter:innen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates. Wenn die Werkstattleitung eine Änderung vornehmen möchte, dann muss der Werkstattrat zustimmen.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt.