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Der Bewohnerbeirat

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Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzer:innen

In jeder Einrichtung gibt es einen Bewohnerbeirat. Die Nutzer:innen vertreten ihre Interessen im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung. Dieser Beirat wird von den Nutzer:innen gewählt.

Der Beirat vertritt die Interessen der Nutzer:innen bei:

  • Fragen der Unterkunft
  • Betreuung
  • Aufenthaltsbedingungen
  • den Grundsätzen der Verpflegungsplanung
  • Freizeitgestaltung
  • Hausordnung
  • der Beirat kann auch Einsicht über Beschwerdeverfahren erhalten


Auch kann der Beirat aus seiner Mitte heraus eine Frauenbeauftragte bestellen. Dies wollen wir als nächsten Schritt angehen. Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin und berät die Nutzerinnen insbesondere bei psychischer und körperlicher Gewalterfahrung oder sexueller Belästigung.

Der Beirat informiert jährlich, in einer Versammlung, alle Nutzer:innen über seine Arbeit. Jeder Beirat hat eine Vertrauensperson gewählt, die ihm bei seiner Tätigkeit unterstützt und ggf. hilft.

Die Bewohnerbeiräte

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